Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRIFT Bike Shop GmbH (Rydo)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen DRIFT Bike Shop GmbH, Sarganserstrasse 9, 8887 Mels (nachfolgend „Vermieter”) und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend „Kunde”).
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Abschluss bestätigt der Kunde, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

2. Vertragsabschluss und Inhalt
2.1 Der Abschluss eines Vertrags setzt voraus, dass es sich beim Kunden um eine handlungsfähige, natürliche Person mit einer festen Wohnadresse in der Schweiz handelt und über eine nach Ermessen von dem Vermieter ausreichende Bonität verfügt.
2.2 Der Vermieter entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird oder nicht.
2.3 Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Kunden entstehen, indem der Kunde mittels vorgegebenen Funktionen über die Online-Plattform seinen Antrag auf Abschluss eines Abovertrags gemäss (Ziffer 2.5)  stellt, die AGB akzeptiert und die erste Abo-Rate bezahlt. Die Bestellung wird von dem Vermieter schriftlich per E-Mail bestätigt.
2.4 Jeder Kunde (sowohl natürliche als auch juristische Personen) hat vor dem Vertragsschluss einen Bonitätsnachweis zu erbringen, welcher sich nach den Anforderungen von dem Vermieter richtet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter seine Bonität selbstständig prüft und die dafür notwendigen Informationen einholt.
2.5 Die Spezifizierung der vertraglichen Leistungen erfolgt in einem schriftlichen Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) zwischen dem Vermieter und dem Kunden.
2.6 Der Vermieter übernimmt nach erfolgter Bestätigung der Bestellung keine Garantie für die Verfügbarkeit des bestellten Fahrrads.
2.7 Der Vermieter hält sich das Recht vor, das Fahrrad 24 Monaten nach gültigem Vertragsabschluss gegen ein gleichwertiges Modell auszutauschen.

3. Mietdauer und Kündigung
3.1 Der Kunde und der Vermieter vereinbaren eine Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrrads an den Kunden. Zur Auswahl für die Mindestlaufzeit stehen dem Kunden bei Buchung fünf (5) Möglichkeiten zur Verfügung: 24, 12, 6, 3 und 1 Monat(e).
3.2 Ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Wurde vertraglich eine Mindestvertragsdauer festgelegt, kann nach Ablauf dieser Dauer mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung.
3.3 Wird ein Vertrag vor Erreichen der Mindestlaufzeit gekündigt, wird dem Kunden die Differenz zu dem aktuell bezogenen Monatssatz in Rechnung gestellt.
3.4 Die Kündigung hat schriftlich per Mail an [email protected], zu erfolgen.
3.5 Im Falle der Annullierung der Bestellung durch den Mieter nach erfolgter Bestellbestätigung wird eine Stornierungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt. Sollte das Fahrzeug bereits ausgeliefert worden sein erhöht sich die Stornogebühr auf CHF 300.-.

4. Zahlungspflichten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet die erste Abo-Rate bis 10 Tage nach der Bestellbestätigung zu bezahlen, ansonsten wird die Bestellung storniert.
4.2 Der Kunde schuldet dem Vermieter für die Leistungen aus diesem Vertrag ein festes monatliches Entgelt (in CHF inkl. MWST), welches im Vertrag vereinbart wird. Es gilt eine Zahlungsfrist von zehn (10) Arbeitstagen.
4.3 Sofern fünf (5) Tage nach der Fälligkeit einer Frist keine Zahlung eingegangen ist, erhält der Kunde eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer weiteren Zahlungsfrist von zehn (10) Arbeitstagen. Ist auch die vorstehende Zahlungsfrist abgelaufen, erhält der Kunde eine kostenpflichtige 1. Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde eine 2. Mahnung mit Androhung der Kündigung des Vertrags und einer weiteren Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen.
4.4 Erfolgt auch nach der 2. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen und das Fahrrad umgehend einzuziehen. Aufwendungen (Kosten), die im Zusammenhang mit der Abholung bzw. Sicherstellung des Fahrrads entstehen – u.a. Einsatz spezialisierter externer Dienstleister, gehen zu Lasten des Kunden. Zudem wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.- für mit der fristlosen Kündigung entstehende Umtriebe verrechnet. 
4.5 Der offene Rechnungsbetrag (inkl. der Mahngebühren) kann zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro abgegeben werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten (insbesondere Inkassokosten) verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

5. Übersicht über die Leistungen
5.1 In der monatlichen Abo-Gebühr (Mietzins) sind inbegriffen:
a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietdauer
d) Sämtliche Zulassungsgebühren
e) Versicherungen gemäss Ziffer 9.0
f) Ein (1) Service pro Jahr, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit diese nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden.

6. Übergabe
6.1 Bevor das Fahrrad ausgeliefert wird, ist der Kunde verpflichtet, eine Kopie eines gültigen Identitätsdokuments an den Vermieter zu senden und die erste Abo-Rate zu bezahlen. 
6.2 Das Fahrrad wird in einem Karton gut verpackt ‘’ready to ride’’ (Pedalen und Vorderrad demontiert) versendet. Der Liefertermin wird vorab mit dem Mieter vereinbart. Das mitgelieferte Übernahmeprotokoll ist bis spätestens 24h nach Zustellung ausgefüllt und unterzeichnet an den Vermieter zurück zu senden.
6.3 Soweit der Kunde behauptet, einen Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrrads bestanden, trägt er dafür die Beweislast und hat diesen Mangel umgehend anzuzeigen.

7. Kaution
7.1 Der Kunde ist verpflichtet zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Vermieters oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag festgelegt.
7.2 Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution mit allen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Erfolgt keine Verrechnung, wird die Kaution dem Kunden nach der Fahrradrückgabe rückvergütet bzw. gutgeschrieben.
7.3 Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

8. Nutzung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet:
a) Das Fahrrad sorgfältig zu fahren, sachgemäss zu behandeln und die vom Hersteller bzw. von der Vermieterin angegebenen Betriebs-/Benutzungsvorschriften einzuhalten sowie jederzeit die geltenden Verkehrsregeln und gesetzliche Vorgaben zu beachten.
b) Der Kunde hat das Fahrrad grundsätzlich immer gegen Diebstahl zu sichern.
c) Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrrad vornehmen.
d) Der Kunde hat den Vermieter umgehend über Unfälle oder Schäden zu informieren.
e) Das Strassenverkehrsgesetz stets einzuhalten.

8.2 Es ist verboten
a) Das Fahrzeug zweckentfremdet zu verwenden.
b) Eine oder mehrere Personen auf dem Gepäckträger oder sonst wie zu transportieren.
c) Hindernisse zu überfahren, durch welche das Fahrrad offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
d) Das Fahrrad unter dem Einfluss von Drogen (inkl. Alkohol) oder anderen sinnesverändernden Substanzen zu fahren.
e) Das Fahrrad für Rennen auf Downhill-, FourCross-, BMX-, Dirtjump-, Slopestyle- oder ähnlichen Strecken zu verwenden
f) Das Fahrrad weiterzuvermieten.

8.3 Der Mieter ist bis zur Rückgabe des E-Bikes/Fahrrades für sämtliche mit dem Fahrrad verursachten Zuwiderhandlungen gegen die Schweizer Rechtsordnung, insbesondere gegen das Strassenverkehrsgesetz, ausschliesslich selbst verantwortlich.
8.4 Wird der Vermieter aufgrund seiner Eigenschaft als Eigentümer oder aus anderen Gründen in Anspruch genommen (Bussen, Gebühren, Kosten etc.), so werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten dem Kunden weiterverrechnet.

9. Versicherung
9.1 Alle Fahrräder sind während der Mietdauer umfangreich versichert. Der Mieter verpflichtet sich bei einer Beschädigung durch einen Sturz, einen Diebstahl oder einen Unfall zur sofortigen Schadenmeldung an die Vermieterin unter der Nummer: 081 525 41 60. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an den Vermieter zu senden. Als Selbstbehalt für Kaskoschäden beträgt CHF 500.- und wird dem Mieter separat in Rechnung gestellt. Im Totalschaden sowie bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt ebenfalls CHF 500.- Vom Mieter gekauftes Zubehör ist von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.
9.2 Schäden infolge eines Diebstahls sind nur versichert, wenn das versicherte Fahrrad zum Zeitpunkt des Ereignisses durch ein handelsübliches Fahrradschloss gesichert war. Eine unverzügliche Meldung an die dem Tatort nächstgelegene Polizeidienststelle ist Sache des Mieters. Nicht versichert sind Schäden durch unrechtmässige Aneignung, Veruntreuung oder Betrug.
9.3 Der Versicherungsschutz gilt in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein.
9.4 Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, über eine gültige Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung sowie Sachversicherung und damit über eine ausreichende Deckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit einem E-Bike (Tretunterstützung bis 25 km/h) oder Fahrrad mit sich bringt. Im Falle eines Totalschadens infolge Beschädigung oder Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, den Fall bei seiner Privathaftpflicht oder Hausratversicherung zu melden und den von seiner Versicherung gutgeschriebenen Betrag an den Vermieter weiterzugeben. Der Vermieter stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung über den Verkaufspreises des Fahrzeugs aus.

10. Rückgabe und Kaufoption 
10.1 Nach Beendigung der Mietdauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrrad in gereinigtem Zustand mit allen dazugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe sendet der Vermieter dem Kunden einen Karton, in welchem das Fahrrad verpackt werden kann. Ein Spediteur holt das Paket zu einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt zu Hause ab. Der Kunde dokumentiert vor dem Verpacken des Fahrrads den Zustand auf dem mitgelieferten Rücknahmeprotokoll und mit Bilder. 
10.2 Der Kunde haftet für Schäden die nicht als übliche Gebrauchsspuren gelten. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenkatalog zu entnehmen.
10.3 Wird das Fahrrad nicht wie vereinbart zurückgegeben, ist der Vermieter nach einmaliger Mahnung berechtig, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm Abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. Der Vermieter und die beauftragten Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrrads berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrrad befindet, zu betreten.
10.4 Es besteht die Möglichkeit das Fahrrad jederzeit käuflich zu erwerben, der Kaufpreis wird dem Kunden bei Interesse bekanntgegeben, bereits geleistete Zahlungen können dem Kaufpreis angerechnet werden. Die Einzelheiten und Kaufbedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Vermieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.
11.2 Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.
11.3 Der Kunde haftet unabhängig von seinem Verschulden für jeden bei dem Vermieter anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Fahrrads, fehlenden ordentlichen Rückgabe sowie dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl).
11.4 Der Kunde haftet insbesondere auch für das Verhalten anderer Nutzer. Der Kunde hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber dem Vermieter für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
11.5 Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

12. Datenschutz
12.1 Sämtliche Daten, welche der Vermieter vom Kunden oder anderen vom Mietvorgang betroffenen Personen erhält, werden entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), soweit anwendbar, bearbeitet.
12.2 Der Vermieter wird vom Mieter ausdrücklich berechtigt erklärt, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten zu bearbeiten und gegebenenfalls an Dienstleistungspartner weiterzugeben.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.
14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Mels (SG) 
14.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11. Mai 2021, Zürich